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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Soziales, Bildung & Generationen

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek

Zuständiger Mitarbeiter

Frau J. Matschall
Telefon +49 4347 7201 185

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau Annika Biederbick
Telefon +49 4331 202-685
Telefax +49 4331 202-7315

Frau Gabriele Bock
Telefon +49 4331 202-358
Telefax +49 4331 202-7315

Frau Barbara Jöhnk
Telefon +49 4331 202-7057
Telefax +49 4331 202-7315

Leistungsbeschreibung

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Online-Dienst

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.