Bild der Eider | zur Startseite
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Egal ob Europa- Bundestags- Landtags- Kommunal- oder Bürgermeisterwahl, das Amt
Eidertal ist immer auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung
der Wahlen unterstützen.


Wer kann das Ehrenamt ausüben?
Wahlhelfer/in kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.


Wann beginnt der Einsatz als Wahlhelfer/in?
Am Wahltag sind die Wahllokale ab 8.00 Uhr geöffnet. Um vorbereitende Arbeiten im
Wahllokal zu erledigen, trifft sich der gesamte Wahlvorstand um 7.30 Uhr. Die Mitglieder des
Wahlvorstandes werden am Wahltag in zwei Schichten eingeteilt. Zur Stimmauszählung ab
18.00 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.


Was für Aufgaben haben Wahlhelfer/innen?
• Prüfung der Wahlberechtigung anhand von Ausweisen oder Wahlbenachrichtigungskarte
• Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
• Auszählung der abgegebenen Stimmen nach Ende der Wahlhandlung (ab 18.00 Uhr)


Erhalten Wahlhelfer/innen eine Aufwandsentschädigung?
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer/innen ein sogenanntes
Erfrischungsgeld. Dieses ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand
abhängig. Aktuell beträgt diese 50,00€.


Sie haben Lust, uns künftig bei der Durchführung der Wahlen zu unterstützen?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter
oder info@amt-eidertal.

 

Wir freuen uns auf Sie!