Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Zuständige Stelle(n)
Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Soziales, Bildung & Generationen
Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Zuständiger Mitarbeiter
Frau J. Matschall
+49 4347 7201 185Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau Annika Biederbick
+49 4331 202-685
+49 4331 202-7315Frau Gabriele Bock
+49 4331 202-358
+49 4331 202-7315Frau Barbara Jöhnk
+49 4331 202-7057
+49 4331 202-7315
Leistungsbeschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Was sollte ich noch wissen?
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.