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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Eidertal ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.amt-eidertal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Die Bereitstellung von Informationen in deutscher Gebärdensprache gem. §4 Barriere freie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) sollen zeitnah in die bestehende Seite ww.amt-eidertal.de eingearbeitet werden.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.

Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht durchgängig angeboten.

Die Webseiten sind teilweise semantisch nicht korrekt ausgezeichnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 31.01.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 17.09.2025 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.09.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen senden Sie uns eine E-Mail an .

 

Ebenfalls erreichen Sie uns postalisch unter der Adresse:

Amt Eidertal

Der Amtsdirektor

Heitmannskamp 2

24220 Flintbek 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle, finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

 

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

 

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

 

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

 

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: