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Natur & Umwelt

Der Schutz unserer natürlichen Lebensräume ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Klimaschutz und Grünflächenpflege setzen wir uns für eine artenreiche und gesunde Umwelt ein. Dazu gehören die Pflege öffentlicher Grünflächen, die Förderung naturnaher Lebensräume und der Erhalt wertvoller Ökosysteme.

 


Ansprechpartnerinnen

Ansprechpartner Frau Kroglowski

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Bäume

Die Bäume in unseren Gemeinden sind nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten schützenswert. Sie vereinen Eigenschaften in sich, auf die vor allem in stark besiedelten Gebieten nicht verzichtet werden sollte: 

 

  • Beitrag zum Klimaschutz: Bäume speichern CO₂ und produzieren Sauerstoff. Z.B. kann eine junge Linde jährlich etwa 18 kg CO₂ speichern und wandelt es in rund 10.000 Liter Sauerstoff um. [1]

  • Temperaturregulation: Bäume kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung um bis zu 8 °C ab und bieten wichtigen Schatten, der die Hitzebelastung in Städten reduziert. [2]

  • Luftreinigung: Bäume filtern Schadstoffe wie Feinstaub, Stickoxide oder Schwefeldioxid aus der Luft und verbessern so die Luftqualität. [3]

  • Bodenstabilisierung: Mit ihren tiefreichenden Wurzeln verhindern Bäume Erosion und stabilisieren den Boden. [4]

  • Wassermanagement: Bäume regulieren den Abfluss von Niederschlägen und verringern das Risiko von Überschwemmungen, insbesondere in dicht bebauten Gebieten. [4]

  • Schallschutz: Die Schallschutzwirkung eines Baumes allein ist gering, doch bereits die visuelle Abschirmung einer stark befahrenen Straße kann nachweislich das Lärmempfinden reduzieren. [5]

  • Lebensraum für Tiere: Bäume bieten Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren Schutz, Nahrung und Brutstätten.

  • Natürlicher Nährstoffkreislauf: Herbstlaub schützt den Boden vor Frost, dient Tieren als Winterquartier und verbessert die Bodenstruktur durch Zersetzungsprozesse. [6]

  • Langfristige Investition: Neue Bäume in Gemeinden bieten langfristige Vorteile für Klimaschutz, Schattenspendung und als Lebensräume, die über Jahrzehnte hinweg wachsen und gedeihen.

Fazit: Bäume sind unersetzlich für das ökologische Gleichgewicht und die Lebensqualität in unseren Gemeinden. Es ist wichtig, sie zu schützen und ihr Wachstum zu fördern.

Bild einer Eibe
Einflüsse und Auswirkungen eines Straßenbaum

Trotz der zahlreichen Vorteile, die ein Baum auf oder neben dem eigenen Grundstück mit sich bringt, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Gemeinden und Bürgern/-innen oder zwischen Nachbarn/-innen. Häufiger Streitpunkt ist, dass der Nachbarbaum entweder die Terrasse verschattet oder der Laubabwurf zu einer erhöhten Arbeitsbelastung im eigenen Garten führt. Jedoch stellen bloßer Schattenwurf im Garten, durch Wurzeln verursachte Bodenunebenheiten oder Laubfall allein keinen Fällgrund dar. Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn/ -innen) hingenommen werden müssen. Die Gerichte vertreten die sogenannte Kehrseitentheorie: Wer im Grünen wohnt und die Vorteile nutzt, muss auch damit leben, dass es Schatten gibt und dass im Herbst Laub fällt. Schatten- und Laubwurf werden in der Regel als ortsüblich und damit als zu dulden angesehen.

 

[1] Grün in die Stadt

[2] Technische Universität München

[3] Air pollution removal by urban trees and shrubs in the United States

[4] Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

[5] Städtebauliche Lärmfibel

[6] NABU

Schnittzeiten

Die Schnittzeiten von Bäumen und Hecken sind durch den § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Laut diesem ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die in Gehölzen ihren Lebensraum finden. Erlaubt sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs zu begrenzen oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der beste Zeitpunkt für größere Schnittmaßnahmen liegt im späten Herbst oder Winter, da viele Gehölze in der Vegetationsruhe sind und Schnittwunden besser verheilen. Achten Sie jedoch auch in dieser Zeit darauf, Nistplätze zu erhalten und überwinternde Fledermäuse oder andere Tiere nicht zu stören.

Fällungen

Sie wollen einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück im Amtsgebiet Eidertal fällen? Dann beachten Sie bitte das Baumschutz-Merkblatt vom Kreis Rendsburg-Eckernförde. In diesem ist festgehalten, ob die Fällung Ihres Baumes genehmigungspflichtig ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass bei mehrstämmigen Bäumen die einzelnen Stammumfänge zur Ermittlung des Gesamtstammumfangs addiert werden müssen.

 

Wenn es sich um eine genehmigungspflichtige Fällung handelt, dann müssen Sie einen Antrag auf Baumfällungen bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde stellen. 

Baumpflege

Eine gezielte Baumpflege trägt dazu bei, die positiven Eigenschaften der Gemeindebäume zu erhalten und ihre Entwicklung zu fördern. Dabei geht es nicht nur um die Gesundheit der Bäume, sondern auch um Sicherheit und ein harmonisches Ortsbild.

 

Welche Vorteile hat eine Baumpflege?

 

  • Mehr Sicherheit: Durch das Entfernen abgestorbener Äste (Totholz) wird das Risiko minimiert, dass herabfallende Äste Menschen, Gebäude oder Fahrzeuge gefährden.

  • Freier Verkehrsraum: Regelmäßige Pflege sorgt dafür, dass Straßen, Gehwege und Plätze ungehindert genutzt werden können, indem überhängende Äste zurückgeschnitten werden.

  • Gesunde Entwicklung: Fachgerechte Schnittmaßnahmen fördern das Wachstum und die Vitalität des Baumes. Eine gut durchlüftete Krone beugt Krankheiten vor und sorgt für eine harmonische, stabile Wuchsform.

 

Die Baumpflege erfolgt stets mit Rücksicht auf die natürliche Wuchsform und die ökologischen Funktionen des Baumes. Falsch durchgeführte Schnitte können den Baum langfristig schädigen oder zu unschönen Wuchsformen führen. Daher sollte die Pflege wenn möglich von Fachkräften oder geschulten Personen durchgeführt werden.

Pflegepatenschaft

Ihre Unterstützung für unsere Bäume!

Übernehmen Sie eine Baumpatenschaft und helfen Sie aktiv dabei, unsere Bäume zu pflegen und zu erhalten! Mit Ihrer Unterstützung sichern Sie die Wasserversorgung und Entwicklung der Bäume in unseren Gemeinden. 

Machen Sie mit und setzen Sie sich für eine grüne, lebenswerte Umgebung ein!

Interesse an einer Baumpatenschaft?
Melden Sie sich gerne bei Frau Kroglowski:

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Weiterführende Informationen

Warum Kronenkappungen keine richtige Baumpflege sind

Eine Kappung bezeichnet das radikale Einkürzen der Baumkrone, bei dem große Teile der Äste stark gekürzt oder entfernt werden. Oft wird dies in der Annahme durchgeführt, den Baum zu verkleinern oder seine Sicherheit zu erhöhen. Jedoch schadet es ihm langfristig.

Kappungen führen zu erheblichen Problemen:

  • Schwächung des Baumes: Durch den massiven Verlust an Blattmasse wird die Energieproduktion eingeschränkt, was den Baum anfälliger für Krankheiten macht.

  • Unsichere Neuaustriebe: Der Baum reagiert mit schnellem, unkontrolliertem Austrieb. Diese neuen Triebe sind schlecht verankert und erhöhen das Risiko für zukünftige Bruchschäden.

  • Förderung von Fäulnis und Krankheiten: Die großen Schnittflächen können nicht richtig verheilen, sodass Pilze und Krankheitserreger eindringen und den Baum weiter schädigen.

  • Verlust der natürlichen Wuchsform: Nach einer Kappung verliert der Baum seine ursprüngliche Struktur. Die neue Krone wächst unregelmäßig und instabil nach.

Statt einer Kappung sollte eine gezielte und schonende Kronenpflege durchgeführt werden. Dazu gehören der maßvolle Rückschnitt einzelner Äste, die Entfernung von Totholz und gegebenenfalls eine behutsame Kroneneinkürzung unter Berücksichtigung der natürlichen Baumstruktur. So bleibt der Baum gesund, stabil und langfristig erhalten.


Bild vom Dorfanger Molfsee

Grünflächen

Unter Grünflächen werden im kommunalen Bereich und im Straßenbegleitgrün sowohl Rasen- als auch Gehölzflächen verstanden. Neben Parks und Spielplätzen gehören auch Verkehrsinseln, Sportanlagen, Friedhöfe oder Hecken rund um Gemeindezentren dazu. Sie prägen das Ortsbild, bieten Erholungsmöglichkeiten, verbessern das Klima und schaffen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Gleichzeitig müssen sie aber auch funktionalen Anforderungen gerecht werden, sei es als sichere Spielfläche für Kinder, als optisch gepflegte Umgebung für öffentliche Gebäude oder als pflegeleichte Grünstreifen entlang der Straßen.

Die Pflege dieser Grünflächen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in vielen Fällen von den gemeindeeigenen Bauhöfen übernommen wird. Sie kümmern sich um das Mähen, Heckenschneiden, das Freihalten von Verkehrsflächen und viele andere Arbeiten, die für ein gepflegtes und sicheres Umfeld notwendig sind. Spezielle oder besonders umfangreiche Maßnahmen werden an Grünpflegefirmen vergeben.

Jede Grünfläche hat ihre eigene Funktion und benötigt eine individuelle Pflege. Ein durchdachtes Konzept hilft dabei, die verschiedenen Anforderungen in Einklang zu bringen, damit die Grünanlagen nicht nur gepflegt aussehen, sondern auch ihren ökologischen und sozialen Nutzen voll entfalten können.

Knicks

Erdwall plus Hecke, fertig ist der Knick. Doch ist das wirklich so? Natürlich nicht! Dahinter steckt weit mehr. Nicht ohne Grund ist die traditionelle Knickpflege in Schleswig-Holstein immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe. Als Begrenzung von Acker- und Weideflächen wurden diese grünen Zäune vor allem im 18. Jahrhundert angelegt. Der Begriff "Knick" leitet sich von der früher üblichen Praxis ab, gepflanzte Gehölze durch Knicken und Verflechten zu einem dichten, für Weidevieh unpassierbaren Zaunersatz zu formen. Knicks werden alle 10 bis 15 Jahre “auf den Stock gesetzt”. Das heißt, dass die Bepflanzung knapp über dem Boden abgesägt wird. Das Schneiden ist wichtig, da sonst die Gehölze eine baumähnliche Krone bilden und in den unteren Abschnitten verkahlen. Beim Herunterschneiden ist darauf zu achten, dass alle 40 bis 60 m ein sogenannter "Überhälter" stehen bleibt. Dabei handelt es sich um Bäume, die landschaftsprägend sind. Doch Knicks sind viel mehr als Feldbegrenzung und landschaftsprägend. Aus heutiger umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht sind die naturnahen Knicks in Schleswig-Holsteins waldarmer Landschaft wertvolle Ersatzlebensräume für die vielerorts verschwundenen Feldgehölze und dienen zugleich als wichtige Vernetzungsstrukturen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.

Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ist der Knick ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die Beseitigung oder Verlegung eines Knicks ist nach § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) grundsätzlich verboten. Allerdings kann die untere Naturschutzbehörde gemäß § 21 Abs. 3 LNatSchG in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen. Wird ein Knick beseitigt, muss ein neuer Knick als Ausgleich angelegt werden, und zwar in doppelter Länge des entfernten Knicks. Falls jedoch bereits mindestens fünf Jahre zuvor ein neuer Knick fachgerecht gepflanzt wurde, kann der Ausgleich im Verhältnis 1:1 erfolgen. In diesem Fall sind zusätzlich weitere Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung eines bestehenden Knicks erforderlich, die in einem Verhältnis von 1:0,5 erbracht werden müssen.

Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des Landes.

Pflegepatenschaft

Ob die öffentliche Blumenrabatte vor Ihrer Haustür oder kleine begrünte Flächen auf sonst tristen Parkplätzen – nutzen Sie Ihren grünen Daumen und helfen Sie mit, Ihre Gemeinde lebendiger zu gestalten! Im Rahmen der geltenden Vorgaben, die in Abstimmung mit uns festgelegt werden können, haben Sie die Möglichkeit, kreativ zu werden und die Grünflächen Ihrer Gemeinde zu gestalten. So können Sie wertvolle Rückzugsorte für Mensch und Tier schaffen. Tragen Sie dazu bei, das Ortsbild zu verschönern, die Artenvielfalt zu fördern und lebenswerte Freiräume für alle zu gestalten.

 

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Bild von dem Hinweisschilds eines Landschaftsschutzgebiets

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft" erforderlich ist. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt der Natur und der Landschaft sowohl aus ökologischer als auch aus kultureller und sozialer Sicht. Dabei geht es darum, die Landschaft so zu bewahren, wie sie ist, und ihre besonderen Merkmale zu erhalten.

Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete in der Regel großflächiger und mit weniger strengen Nutzungseinschränkungen verbunden. Zudem sind die Anforderungen für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets geringer als für ein Naturschutzgebiet. Ein weiterer Unterschied liegt in der Schutzintention: Während Naturschutzgebiete vor allem wenig vom Menschen beeinflusste Landschaften bewahren sollen, steht bei Landschaftsschutzgebieten der Erhalt einer vom Menschen genutzten und kultivierten Natur im Vordergrund. Daher wird in Naturschutzgebieten angestrebt, menschliche Eingriffe weitgehend zu minimieren, während Landschaftsschutzgebiete in der Regel eine grundsätzliche Zugänglichkeit ermöglichen.

Schleswig-Holstein hat eine Fläche von 273.399 Hektar, die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind [7]. Davon befinden sich 41.578,5 Hektar im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Stand 2020) [8]. Eines dieser Landschaftsschutzgebiete ist die Landschaft der Oberen Eider welches 2.250 Hektar umfasst und u.a. in den Gemeinden Rodenbek, Mielkendorf, Molfsee, Flintbek, Rumohr, Blumenthal, Böhnhusen und Techelsdorf liegt. Die Verbote, welche in diesem Gebiet gelten, wird durch die Kreisverordnung festgehalten.

 

In der „Landschaft der oberen Eider“ sind alle Veränderungen verboten, die der Natur schaden oder das Landschaftsbild stören. Das bedeutet: Es dürfen keine neuen Gebäude, Straßen oder Plätze gebaut werden. Auch der Boden darf nicht verändert oder abgetragen werden. Gewässer und Feuchtgebiete müssen erhalten bleiben. Sie dürfen nicht trockengelegt oder umgestaltet werden. Windräder, Sendemasten und große Werbetafeln sind nicht erlaubt. Camping, Zelte oder Wohnwagen sind nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet. Außerdem dürfen keine Gegenstände oder Müll abgelagert werden. Besonders wichtig: Tiere und Pflanzen in geschützten Bereichen dürfen nicht gestört oder entfernt werden. 

 

Die untere Naturschutzbehörde hat die Möglichkeit, verbotene Handlungen oder Veränderungen zu genehmigen, sofern es dem festgelegten Schutzzweck nicht widerspricht.

 

Eine Übersichtskarte der Landschaftsschutzgebiete in Schleswig Holstein finden Sie im Umweltportal des Landes.

 

[7]  Bundesamt für Naturschutz

[8] Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Rendsburg-Eckernförde


 

Bild von der Bestimmung eines Kammmolchs

Artenschutz

Der Mensch ist nicht unmittelbar auf jede einzelne Art angewiesen. Dennoch hängt seine Nahrungssicherung und sein Wohlergehen von stabilen Ökosystemen ab. Ein Ökosystem besteht aus einer Gemeinschaft verschiedener Organismen (Tiere, Pflanzen, Pilze) und ihrer unbelebten Umwelt (z.B. Wasser, Mineralien, Luft). Es gilt als stabil, wenn es seine Funktion trotz äußerer Einflüsse aufrechterhalten kann. Das bedeutet, dass es gegenüber Naturkatastrophen oder menschlichen Eingriffen widerstandsfähig ist (Resistenz) oder sich nach Störungen schnell regenerieren kann (Resilienz).
 

Die Stabilität eines Ökosystems wird maßgeblich durch die Artenvielfalt bestimmt. Je höher die Biodiversität, desto besser kann das Ökosystem auf Veränderungen reagieren.
 

In Deutschland sind rund 72.000 einheimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten bekannt. Der Bestand von etwa 40 % dieser Arten wurde erfasst. Wie dringend der Artenschutz ist, zeigt sich daran, wie viele dieser Arten als gefährdet gelten: “Fast ein Drittel aller Arten in den Roten Listen sind bestandsgefährdet, das heißt, sie sind vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet; etwa 3 % gelten bereits als ausgestorben. [9]” 
 

Der Verlust von Arten hat weitreichende Folgen für ganze Ökosysteme. Jede Art erfüllt eine bestimmte Funktion, sei es als Bestäuber, als Teil der Nahrungskette oder als Regulierer des ökologischen Gleichgewichts. Verschwinden zu viele Arten, können Ökosysteme instabil werden, was langfristig auch den Menschen betrifft. Deshalb ist es wichtig, den Artenschutz aktiv zu fördern.
 

Schon kleine Maßnahmen können helfen, den einheimischen Artenschutz zu unterstützen. Das Anlegen von Blühflächen bietet Nahrung und Lebensraum für Insekten. Auch der Verzicht auf Pestizide, das Pflanzen heimischer Gehölze oder das Bereitstellen von Nisthilfen für Vögel und Insekten fördern die Artenvielfalt. Zudem kann jeder durch naturnahe Gärten oder die Erhaltung von Hecken und alten Bäumen wertvolle Rückzugsorte für viele Tiere schaffen. 

 

[9] Faktencheck Artenvielfalt
 

Blühflächen

Eine Blühfläche ist weit mehr als nur eine Nahrungsquelle für Honigbienen. Sie bietet zahlreichen Insekten, Vögeln und anderen Kleintieren Lebensraum und Schutz. Beispielsweise nutzt die Kreuzspinne die stabilen Stängel der Pflanzen, um ihr Netz zu spannen und auf Beutefang zu gehen. Schmetterlingsraupen, wie die des Schwalbenschwanzes, finden hier wichtige Futterpflanzen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Auch Wildbienenarten treffen in artenreichen Blühflächen auf bestimmte Pflanzen, an die sie ihre Ernährung angepasst haben.

Je größer die Vielfalt an Pflanzenarten auf einer Blühwiese ist, desto mehr Tierarten profitieren davon. Besonders nährstoffarme Standorte fördern die Artenvielfalt, da hier auch konkurrenzschwächere, spezialisierte Pflanzen wachsen können, die in intensiv genutzten Wiesen oft verdrängt werden. Dadurch entsteht ein vielfältiger Lebensraum, der über das ganze Jahr hinweg Nahrung, Schutz und Fortpflanzungsmöglichkeiten bietet.

Ein entscheidender Faktor für eine ökologisch wertvolle Blühfläche ist die Regionalität des Saatguts. Heimische Pflanzenarten sind an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und stellen die beste Nahrungsquelle für viele spezialisierte Insekten dar. Deshalb sollte für Blühflächen wenn möglich regionales Saatgut verwendet werden.

Damit das Saatgut optimal keimt und die jungen Pflanzen sich gegen konkurrenzstarke Gräser durchsetzen können, sind einige vorbereitende Maßnahmen erforderlich [10]:

  • Boden gründlich lockern, entweder durch tiefes Fräsen oder Umgraben, um eine gute Durchwurzelung zu ermöglichen.

  • Stark wachsende Pflanzen entfernen (wie Gräser) und den Boden gegebenenfalls nochmals oberflächlich mit einer Egge oder Harke auflockern, um konkurrenzstarke Arten zu reduzieren.

  • Nährstoffgehalt senken, indem Sand oder Feinkies eingearbeitet wird. Magere Böden fördern eine größere Vielfalt an Wildpflanzen und verhindern das übermäßige Wachstum dominanter Gräser.

  • Ein feinkrümeliges Saatbett vorbereiten, beispielsweise mit einem Rechen, damit die Samen gleichmäßig verteilt werden können.

  • Saatgut oberflächlich ausbringen, idealerweise im März oder April per Hand verstreuen.

  • Boden leicht andrücken oder anwalzen, um den Bodenschluss zu verbessern. Das Saatgut darf nicht eingearbeitet werden, da viele Wildpflanzen Lichtkeimer sind und für die Keimung Helligkeit benötigen.

  • Fläche bis zur Keimung regelmäßig Gießen, da der Boden nicht austrocknen sollte

In den Gemeinden Molfsee und Flintbek sind bereits Blühflächen angelegt oder befinden sich in Planung. Diese Flächen tragen nicht nur zur Förderung der Artenvielfalt bei, sondern verschönern auch die Landschaft und bieten spannende Beobachtungsmöglichkeiten.

Wenn Sie bei einem Spaziergang oder einer Radtour an einer dieser Blühflächen vorbeikommen, lohnt es sich, einen Moment innezuhalten. Vielleicht entdecken Sie eine Wildbiene, die emsig Nektar sammelt, oder eine Schmetterlingsraupe, die sich an einer Futterpflanze stärkt. 

[10] BUND-Landesverband Bremen- Blühflächen anlegen

 Blühflächen Grafik (Schild) 

Schottergärten

 

 

 Schottergärten-Grafik Kreis Rendsburg-Eckernförde (quer)   

 

Artenschutz beginnt bereits vor der eigenen Haustür. Im eigenen Garten hat man die Möglichkeit Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren zu schaffen. Während naturnahe Gärten die Biodiversität fördern, ist der Schottergarten nicht nur aus ökologischer Sicht keine sinnvolle Wahl. Diese Art der Gartengestaltung erfreut sich zwar zunehmender Beliebtheit, doch sie erfüllen keine ökologische Funktion. Statt Lebensraum für Tiere zu bieten, verhindern Schottergärten die Ansiedlung von Pflanzen. 

 

Gesetzlich sind Schottergärten in Schleswig-Holstein und einigen anderen Bundesländern sogar verboten. Laut der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (in § 8 Abs. 1.) müssen unbebaute Flächen auf Grundstücken „wasseraufnahmefähig“ bleiben und sollen „begrünt oder bepflanzt“ werden. Schottergärten erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten somit nicht als zulässige Nutzung von Flächen.
 

Warum sind Schottergärten problematisch?
 

  • Bodenversiegelung: Durch den Schotter kann Wasser nicht mehr versickern, was zu einer Verringerung des Grundwasserspiegels führt und bei Starkregen zu Überschwemmungen beitragen kann.

  • Erhitzung des Umfelds: Schotter speichert Wärme und verstärkt so die Aufheizung städtischer Gebiete.

  • Fehlende ökologische Funktion: Schottergärten bieten weder Tieren noch Pflanzen einen Lebensraum oder Nahrung und tragen somit nicht zur Förderung der Artenvielfalt bei.

  • Hoher Pflegeaufwand: Entgegen der gängigen Annahme sind Schottergärten nicht pflegeleicht. Im Laufe der Zeit sammeln sich Laub, Moose und Unkraut an, was zusätzlichen Aufwand erfordert.

 

Viele Gartenbesitzer und Gartenbesitzerinnen entscheiden sich für einen Schottergarten in der Hoffnung, dass er weniger Pflege erfordert als ein klassischer Garten mit Pflanzen und Rasen. Doch in der Praxis zeigt sich oft das Gegenteil: Blätter, Blütenreste und andere Ablagerungen sammeln sich zwischen den Steinen und lassen sich nur schwer entfernen. Mit der Zeit entsteht eine nährstoffreiche Schicht, in der Moose, Algen und Unkraut gedeihen. Diese müssen mühsam per Hand, mit Hochdruckreinigern oder chemischen Mitteln entfernt werden. Zudem erfordert ein gepflegtes Erscheinungsbild regelmäßiges Nachfüllen und Säubern der Steinschicht. So kann ein Schottergarten langfristig mehr Arbeit verursachen als eine naturnahe, begrünte Alternative. 
 

Alternative: Naturnahe Gärten statt Schotterwüsten
 

Ein naturnaher Garten, der heimische Pflanzen beherbergt, bietet zahlreiche Vorteile. Er fördert nicht nur die Artenvielfalt, sondern verbessert auch das Mikroklima und ist langfristig pflegeleichter. Schottergärten können einfach in wertvolle Blühflächen umgewandelt werden, indem man die Folie unter dem Schotter entfernt oder durchlöchert und die Fläche mit trockenheitsresistenten Wildstauden bepflanzt.
Wer auf eine umweltfreundliche, pflegeleichte und ökologisch wertvolle Gartengestaltung setzt, sollte deshalb auf begrünte statt versiegelte Flächen setzen.

 

Weitere Informationen des Kreises Rendsburg-Eckernförde