Natur & Umwelt
Der Schutz unserer natürlichen Lebensräume ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Klimaschutz und Grünflächenpflege setzen wir uns für eine artenreiche und gesunde Umwelt ein. Dazu gehören die Pflege öffentlicher Grünflächen, die Förderung naturnaher Lebensräume und der Erhalt wertvoller Ökosysteme.
Ansprechpartnerinnen
Bäume
Die Bäume in unseren Gemeinden sind nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten schützenswert. Sie vereinen Eigenschaften in sich, auf die vor allem in stark besiedelten Gebieten nicht verzichtet werden sollte:
Beitrag zum Klimaschutz: Bäume speichern CO₂ und produzieren Sauerstoff. Z.B. kann eine junge Linde jährlich etwa 18 kg CO₂ speichern und wandelt es in rund 10.000 Liter Sauerstoff um. [1]
Temperaturregulation: Bäume kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung um bis zu 8 °C ab und bieten wichtigen Schatten, der die Hitzebelastung in Städten reduziert. [2]
Luftreinigung: Bäume filtern Schadstoffe wie Feinstaub, Stickoxide oder Schwefeldioxid aus der Luft und verbessern so die Luftqualität. [3]
Bodenstabilisierung: Mit ihren tiefreichenden Wurzeln verhindern Bäume Erosion und stabilisieren den Boden. [4]
Wassermanagement: Bäume regulieren den Abfluss von Niederschlägen und verringern das Risiko von Überschwemmungen, insbesondere in dicht bebauten Gebieten. [4]
Schallschutz: Die Schallschutzwirkung eines Baumes allein ist gering, doch bereits die visuelle Abschirmung einer stark befahrenen Straße kann nachweislich das Lärmempfinden reduzieren. [5]
Lebensraum für Tiere: Bäume bieten Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren Schutz, Nahrung und Brutstätten.
Natürlicher Nährstoffkreislauf: Herbstlaub schützt den Boden vor Frost, dient Tieren als Winterquartier und verbessert die Bodenstruktur durch Zersetzungsprozesse. [6]
Langfristige Investition: Neue Bäume in Gemeinden bieten langfristige Vorteile für Klimaschutz, Schattenspendung und als Lebensräume, die über Jahrzehnte hinweg wachsen und gedeihen.
Fazit: Bäume sind unersetzlich für das ökologische Gleichgewicht und die Lebensqualität in unseren Gemeinden. Es ist wichtig, sie zu schützen und ihr Wachstum zu fördern.


Trotz der zahlreichen Vorteile, die ein Baum auf oder neben dem eigenen Grundstück mit sich bringt, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Gemeinden und Bürgern/-innen oder zwischen Nachbarn/-innen. Häufiger Streitpunkt ist, dass der Nachbarbaum entweder die Terrasse verschattet oder der Laubabwurf zu einer erhöhten Arbeitsbelastung im eigenen Garten führt. Jedoch stellen bloßer Schattenwurf im Garten, durch Wurzeln verursachte Bodenunebenheiten oder Laubfall allein keinen Fällgrund dar. Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn/ -innen) hingenommen werden müssen. Die Gerichte vertreten die sogenannte Kehrseitentheorie: Wer im Grünen wohnt und die Vorteile nutzt, muss auch damit leben, dass es Schatten gibt und dass im Herbst Laub fällt. Schatten- und Laubwurf werden in der Regel als ortsüblich und damit als zu dulden angesehen.
[2] Technische Universität München
[3] Air pollution removal by urban trees and shrubs in the United States
[4] Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
[6] NABU
Schnittzeiten
Fällungen
Baumpflege
Pflegepatenschaft
Weiterführende Informationen

Grünflächen
Unter Grünflächen werden im kommunalen Bereich und im Straßenbegleitgrün sowohl Rasen- als auch Gehölzflächen verstanden. Neben Parks und Spielplätzen gehören auch Verkehrsinseln, Sportanlagen, Friedhöfe oder Hecken rund um Gemeindezentren dazu. Sie prägen das Ortsbild, bieten Erholungsmöglichkeiten, verbessern das Klima und schaffen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Gleichzeitig müssen sie aber auch funktionalen Anforderungen gerecht werden, sei es als sichere Spielfläche für Kinder, als optisch gepflegte Umgebung für öffentliche Gebäude oder als pflegeleichte Grünstreifen entlang der Straßen.
Die Pflege dieser Grünflächen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in vielen Fällen von den gemeindeeigenen Bauhöfen übernommen wird. Sie kümmern sich um das Mähen, Heckenschneiden, das Freihalten von Verkehrsflächen und viele andere Arbeiten, die für ein gepflegtes und sicheres Umfeld notwendig sind. Spezielle oder besonders umfangreiche Maßnahmen werden an Grünpflegefirmen vergeben.
Jede Grünfläche hat ihre eigene Funktion und benötigt eine individuelle Pflege. Ein durchdachtes Konzept hilft dabei, die verschiedenen Anforderungen in Einklang zu bringen, damit die Grünanlagen nicht nur gepflegt aussehen, sondern auch ihren ökologischen und sozialen Nutzen voll entfalten können.
Knicks
Pflegepatenschaft

Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft" erforderlich ist. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt der Natur und der Landschaft sowohl aus ökologischer als auch aus kultureller und sozialer Sicht. Dabei geht es darum, die Landschaft so zu bewahren, wie sie ist, und ihre besonderen Merkmale zu erhalten.
Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete in der Regel großflächiger und mit weniger strengen Nutzungseinschränkungen verbunden. Zudem sind die Anforderungen für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets geringer als für ein Naturschutzgebiet. Ein weiterer Unterschied liegt in der Schutzintention: Während Naturschutzgebiete vor allem wenig vom Menschen beeinflusste Landschaften bewahren sollen, steht bei Landschaftsschutzgebieten der Erhalt einer vom Menschen genutzten und kultivierten Natur im Vordergrund. Daher wird in Naturschutzgebieten angestrebt, menschliche Eingriffe weitgehend zu minimieren, während Landschaftsschutzgebiete in der Regel eine grundsätzliche Zugänglichkeit ermöglichen.
Schleswig-Holstein hat eine Fläche von 273.399 Hektar, die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind [7]. Davon befinden sich 41.578,5 Hektar im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Stand 2020) [8]. Eines dieser Landschaftsschutzgebiete ist die Landschaft der Oberen Eider welches 2.250 Hektar umfasst und u.a. in den Gemeinden Rodenbek, Mielkendorf, Molfsee, Flintbek, Rumohr, Blumenthal, Böhnhusen und Techelsdorf liegt. Die Verbote, welche in diesem Gebiet gelten, wird durch die Kreisverordnung festgehalten.
In der „Landschaft der oberen Eider“ sind alle Veränderungen verboten, die der Natur schaden oder das Landschaftsbild stören. Das bedeutet: Es dürfen keine neuen Gebäude, Straßen oder Plätze gebaut werden. Auch der Boden darf nicht verändert oder abgetragen werden. Gewässer und Feuchtgebiete müssen erhalten bleiben. Sie dürfen nicht trockengelegt oder umgestaltet werden. Windräder, Sendemasten und große Werbetafeln sind nicht erlaubt. Camping, Zelte oder Wohnwagen sind nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet. Außerdem dürfen keine Gegenstände oder Müll abgelagert werden. Besonders wichtig: Tiere und Pflanzen in geschützten Bereichen dürfen nicht gestört oder entfernt werden.
Die untere Naturschutzbehörde hat die Möglichkeit, verbotene Handlungen oder Veränderungen zu genehmigen, sofern es dem festgelegten Schutzzweck nicht widerspricht.
Eine Übersichtskarte der Landschaftsschutzgebiete in Schleswig Holstein finden Sie im Umweltportal des Landes.
[8] Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Artenschutz
Der Mensch ist nicht unmittelbar auf jede einzelne Art angewiesen. Dennoch hängt seine Nahrungssicherung und sein Wohlergehen von stabilen Ökosystemen ab. Ein Ökosystem besteht aus einer Gemeinschaft verschiedener Organismen (Tiere, Pflanzen, Pilze) und ihrer unbelebten Umwelt (z.B. Wasser, Mineralien, Luft). Es gilt als stabil, wenn es seine Funktion trotz äußerer Einflüsse aufrechterhalten kann. Das bedeutet, dass es gegenüber Naturkatastrophen oder menschlichen Eingriffen widerstandsfähig ist (Resistenz) oder sich nach Störungen schnell regenerieren kann (Resilienz).
Die Stabilität eines Ökosystems wird maßgeblich durch die Artenvielfalt bestimmt. Je höher die Biodiversität, desto besser kann das Ökosystem auf Veränderungen reagieren.
In Deutschland sind rund 72.000 einheimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten bekannt. Der Bestand von etwa 40 % dieser Arten wurde erfasst. Wie dringend der Artenschutz ist, zeigt sich daran, wie viele dieser Arten als gefährdet gelten: “Fast ein Drittel aller Arten in den Roten Listen sind bestandsgefährdet, das heißt, sie sind vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet; etwa 3 % gelten bereits als ausgestorben. [8]”
Der Verlust von Arten hat weitreichende Folgen für ganze Ökosysteme. Jede Art erfüllt eine bestimmte Funktion, sei es als Bestäuber, als Teil der Nahrungskette oder als Regulierer des ökologischen Gleichgewichts. Verschwinden zu viele Arten, können Ökosysteme instabil werden, was langfristig auch den Menschen betrifft. Deshalb ist es wichtig, den Artenschutz aktiv zu fördern.
Schon kleine Maßnahmen können helfen, den einheimischen Artenschutz zu unterstützen. Das Anlegen von Blühflächen bietet Nahrung und Lebensraum für Insekten. Auch der Verzicht auf Pestizide, das Pflanzen heimischer Gehölze oder das Bereitstellen von Nisthilfen für Vögel und Insekten fördern die Artenvielfalt. Zudem kann jeder durch naturnahe Gärten oder die Erhaltung von Hecken und alten Bäumen wertvolle Rückzugsorte für viele Tiere schaffen.
Blühflächen
Schottergärten