Bauleitplanungen: "Der Bebauungsplan" und "der Flächennutzungsplan" im laufenden oder abgeschlossenen Verfahren
Willkommen in unserer Rubrik "Bauleitplanungen"!
Hier finden Sie die laufenden sowie abgeschlossenen Bauleitplanverfahren der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eidertal.
Die abgeschlossenen Bauleitplanverfahren gliedern sich darüber hinaus in die jeweiligen Bebauungs- sowie Flächennutzungspläne.
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Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein wesentliches Instrument der kommunalen Bauleitplanung, das detaillierte Vorgaben für die Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Teilbereich einer Gemeinde oder Stadt festlegt. Er ist eine Satzung und somit rechtsverbindlich für alle Bürger und Behörden.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) regelt ein Bebauungsplan beispielsweise folgende Aspekte:
1. Art der baulichen Nutzung:
Wohngebiete: Festlegung, ob es sich um ein reines Wohngebiet, ein allgemeines Wohngebiet (mit kleinen Läden und Handwerksbetrieben) handelt.
Gewerbegebiete: Differenzierung zwischen Industrie-, Gewerbe- und Mischgebieten.
Sondergebiete: Z.B. für Erholung, Klinik, Hotel oder Freizeitpark.
2. Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl (GRZ): Gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks baulich genutzt werden dürfen.
Bauweise und Baugrenzen: Bestimmt, ob offene oder geschlossene Bauweise zulässig ist und wo Gebäude auf dem Grundstück platziert werden dürfen.
3. Höhenentwicklung:
Gebäudehöhen: Maximale Höhe der Gebäude oder der Trauf- oder Firsthöhe.
Geschosszahlen: Maximale Anzahl der zulässigen Geschosse.
4. Erschließung:
Straßen und Wege: Lage und Breite von Straßen, Geh- und Radwegen.
5. Grünflächen und Freiflächen:
Spielplätze: Flächen für Spielplätze und Freizeitgestaltung.
Parkanlagen: Festlegung öffentlicher Grünflächen.
Private Grünflächen: Vorgaben für Vorgärten und Grünflächen innerhalb von Grundstücken.
6. Umweltschutz:
Schutz von Bäumen und Sträuchern: Erhalt von bestehenden Bäumen oder Pflanzgeboten.
Lärmschutz: Vorgaben für Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzwände.
7. Gestaltungsvorschriften:
Fassadengestaltung: Vorschriften zur äußeren Gestaltung von Gebäuden, wie Farbwahl, Materialien, Dachformen.
Werbeanlagen: Regelungen für Werbeschilder und Beleuchtung.
Der Bebauungsplan wird in einem förmlichen Verfahren erarbeitet, das die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (z.B. Umweltbehörden, Versorgungsunternehmen) vorsieht. Durch diese Beteiligung wird sichergestellt, dass die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Bürger und Institutionen berücksichtigt werden. Am Ende des Verfahrens wird der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan dient somit als verbindliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben und sorgt für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein wichtiges Planungsinstrument einer Gemeinde, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre festlegt.
1. Nutzungsarten: Der Flächennutzungsplan zeigt auf, welche Flächen für welche Nutzungen vorgesehen sind. Dazu gehören:
Wohngebiete: Bereiche, in denen Wohnhäuser gebaut werden dürfen.
Gewerbegebiete: Zonen, in denen Betriebe, Fabriken und Büros angesiedelt werden können.
Grünflächen: Parks, Wälder und andere Erholungsflächen.
Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Bahnanlagen und Parkplätze.
Landwirtschaftliche Flächen: Gebiete, die für den Ackerbau oder Viehzucht genutzt werden sollen.
2. Infrastrukturplanung: Der FNP berücksichtigt wichtige Infrastrukturen wie Schulen, Krankenhäuser und Abwasserentsorgung.
3. Entwicklungsperspektive: Der Flächennutzungsplan gibt einen Rahmen für die langfristige Entwicklung der Gemeinde oder Stadt vor. Er hilft, zukünftige Bauvorhaben und Projekte besser zu koordinieren und sicherzustellen, dass sie in das Gesamtbild passen.
4. Umwelt- und Naturschutz: Der FNP beachtet auch Umweltbelange und stellt sicher, dass bestimmte Natur- und Landschaftsschutzgebiete erhalten bleiben.
5. Vorbereitende Verbindlichkeit: Obwohl der Flächennutzungsplan selbst nicht direkt rechtsverbindlich für Bürger und Unternehmen ist, dient er als Grundlage für verbindliche Bebauungspläne. Diese Bebauungspläne konkretisieren die Vorgaben des FNP für kleinere Teilbereiche und sind dann für alle verbindlich.
Durch den Flächennutzungsplan wird sichergestellt, dass eine Gemeinde geordnet und nachhaltig wächst. Er stellt sicher, dass ausreichend Platz für Wohnraum, Arbeitsplätze, Erholung und Verkehrsinfrastruktur vorhanden ist und diese Bereiche sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Übersichtskarten der Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden:
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Böhnhusen
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Flintbek
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Mielkendorf
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Molfsee
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Rodenbek
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Rumohr
Übersichtskarte B-Pläne Gemeinde Schierensee
Laufende Bauleitplanverfahren
Mielkendorf
Molfsee
Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren
Böhnhusen
Flintbek
- B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 7 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 16 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 18 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 20 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 21 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 22 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 23 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 26 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 27 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 28 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 29 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 30 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 33 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 34 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 38 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 41 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 42 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 43 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 45 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 47 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek
- B-Plan Nr. 51 der Gemeinde Flintbek
Rodenbek
Rumohr
Schierensee
Molfsee
- B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 5a der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 18 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 20 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 21a der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 21b der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 22b der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 23a der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 23b der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 25 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 27 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 29 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 30 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 31 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 32 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 33 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 34 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 35 der Gemeinde Molfsee
- B-Plan Nr. 36 der Gemeinde Molfsee
Mielkendorf
- B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 7 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Mielkendorf
- B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Mielkendorf
