Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anke Keilmann
+49 4331 202-513
+49 4331 202-527Herr Jörg Taubert
+49 4331 202-618
+49 4331 202-527Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).




