Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Herr Lukas Heumann
+49 4331 202-495
+49 4331 202-527Frau Susanne Mieth
+49 4331 202-689
+49 4331 202-527Frau Ellen Rosemann
+49 4331 202-7115
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




