Drohnenbild Dorf- und Landschaftsbild SchönhorstLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfDrohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum MolfseeDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild BöhnhusenBild Reetdachhaus RodenbekLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Flintbek
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Ordnungsamt

Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Leistungsbeschreibung

Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

  • § 31 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 35 Gewerbeordnung (GewO).

Was sollte ich noch wissen?

Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Formulare