Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Zuständige Stelle(n)
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Leistungsbeschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
- § 31 Gaststättengesetz (GastG),
- § 35 Gewerbeordnung (GewO).
Was sollte ich noch wissen?
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).