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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr Lukas Heumann
Telefon +49 4331 202-495
Telefax +49 4331 202-527

Frau Susanne Mieth
Telefon +49 4331 202-689
Telefax +49 4331 202-527

Frau Ellen Rosemann
Telefon +49 4331 202-7115

Leistungsbeschreibung

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage