Biotopschutz und Biotoppflege
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kristina Achilles
+49 4331 202-1294
+49 4331 202-527Frau Nicole Kirsch
+49 4331 202-490
+49 4331 202-527Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift
Postfach:5009
24062 Kiel
Postanschrift
Postfach:7151
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Leistungsbeschreibung
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.




