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Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Theresa Petrat
Telefon +49 4331 202-682
Telefax +49 4331 202-527

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers  
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes