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Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Ordnungsamt

Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr Michael Bantin
Telefon +49 4331 202-1262
Telefax +49 4331 202-527

Herr Kai Rahn
Telefon +49 4331 202-575
Telefax +49 4331 202-527

Herr Volker Tams
Telefon +49 4331 202-522
Telefax +49 4331 202-527

Leistungsbeschreibung

Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe („VAwS-Anlagen“) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.

Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).

Rechtsgrundlage