Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
Zuständige Stelle(n)
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Zuständige Mitarbeiter
Herr Michael Bantin
+49 4331 202-1262
+49 4331 202-527Herr Kai Rahn
+49 4331 202-575
+49 4331 202-527Herr Volker Tams
+49 4331 202-522
+49 4331 202-527
Leistungsbeschreibung
Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe („VAwS-Anlagen“) oder aus Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Untergrund, so haben diejenigen, die die Anlage betreiben, unterhalten, überwachen oder das Schiff führen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten der wassergefährdenden Stoffe verhindern. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind so zu beseitigen, dass eine schädliche Verunreinigung des Gewässers nicht mehr zu befürchten ist.
Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde, der örtl. Ordnungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110).





