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Pflichtumtausch Führerschein

Die Führerscheine in Deutschland sollen in den nächsten Jahren alle vereinheitlicht werden. 

Dazu ist erforderlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Pflichtumtausch Ihres Führerscheines bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde durchführen.

Viele Fristen sind mittlerweile schon abgelaufen und es startet ein neuer Durchlauf.

Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum, welche im Jahre 1999-2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden.

Die Fristen für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2013 entnehmen Sie bitte der Seite des Kreises Rendsburg-Eckernförde. 

Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt folgende Unterlagen: Antragsformular (dieses finden Sie auf der Seite vom Kreis), Kopie Personalausweis oder Reisepass, Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite), aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform).

Die vollständigen Unterlagen können direkt per Post an die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Fahrerlaubnisbehörde, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, gesendet werden. 

Eine Weiterleitung der Unterlagen durch das Amt Eidertal ist ebenfalls möglich. Bitte bedenken Sie, dass wir auf einen Versand per Einschreiben verzichten müssen.

Wir empfehlen die Beantragung direkt online auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde zu vollziehen. Dies ist der einfachste Weg und die Bearbeitung erfolgt deutlich schneller.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

                

Den Link zur Homepage der Fahrerlaubnisbehörde finden Sie rechts vom Text. (Die Darstellung in mobiler Ansicht kann davon abweichen).