Bundestagswahl 2025: Verkürzte Fristen - Infos zur Briefwahl - Unterlagen beantragen
Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 gelten verkürzte Fristen.
Nachdem der Bundespräsident den 23. Februar 2025 als Tag der vorgezogenen Bundestagswahl festgesetzt hat, ist auch die Verordnung des Bundesinnenministeriums über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Kraft getreten.
Wir verweisen auf unten verlinkte Pressemitteilungen.
Die Abkürzung der Fristen hat praktische Folgen für verschiedene Aspekte bei der Wahlvorbereitung - insbesondere auch auf die Briefwahl und "Briefwahl vor Ort".
Die Pressemitteilung des Landeswahlleiters finden Sie hier:
Die Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin finden Sie hier:
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