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Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Postanschrift

Postfach:5009
24062 Kiel
Postanschrift

Postfach:7151
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Leistungsbeschreibung

Nach § 29a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt die zuständige Behörde die Sachverständigen bekannt, die mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Näheres Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Form des Antrags ist in der Richtlinien für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG geregelt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)“.