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Kulturförderung beantragen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Soziales, Bildung & Generationen

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek

Zuständiger Mitarbeiter

Frau F. Salehi
Telefon +49 4347 7201 183

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Adresse
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Postanschrift

Postfach:7145
24171 Kiel

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, sowie Soziokultur angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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