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Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Postanschrift

Postfach:5009
24062 Kiel
Postanschrift

Postfach:7151
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Leistungsbeschreibung

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Für die Anerkennung als Sachverständige wenden Sie sich in Schleswig-Holstein bitte an die Industrie- und Handelskammer, für Untersuchunsstellen bitte an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Regelungen zur Untersuchung von Abfällen, finden Sie im Landesportal.

Formulare