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Betriebssicherheit gewährleisten und eine Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung (Montage, Installation) und den Betrieb sowie wesentliche Änderungen (Bauart oder Betriebsweise) einer Tankstelle benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Tankstellen sind sogenannte „überwachungsbedürftige Anlagen“ die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen, einschließlich aller für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen, unter anederem der gutachterlichen Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).