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Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Handwerkskammer Flensburg

Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift

Postfach:1738
24907 Flensburg

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Postanschrift

Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide

Zuständige Mitarbeiter

Frau Eike Burmeister
Frau Antje Lass
Frau Gesa Meyer

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Westring 496
24114 Kiel

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare