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Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Handwerkskammer Flensburg

Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift

Postfach:1738
24907 Flensburg

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Postanschrift

Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide

Zuständige Mitarbeiter

Frau Eike Burmeister
Frau Antje Lass
Frau Gesa Meyer

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse
Westring 496
24114 Kiel

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Leistungsbeschreibung

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.

Zum Beispiel

  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer,
  • weitere Berufskammern.

Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
  • Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
  • Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
  • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geänderter Vertrag
  • Geänderter Ausbildungsplan
  • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

  • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
  • Begründendes Dokument