Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ändern
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach:1738
24907 Flensburg
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postanschrift
Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Zuständige Mitarbeiter
Frau Eike BurmeisterFrau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Westring 496
24114 Kiel
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.
Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich ein wesentlicher Inhalt des Ausbildungsverhältnisses ändert müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Änderung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
- Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
- Wechsel der Fachrichtung oder
- Adressänderungen.
Die zuständigen Stellen sind:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte reichen den Antrag zur Änderung bei der zuständigen Stelle ein.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
- Dabei kann die zuständige Stelle beispielsweise erneut prüfen:
- Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
- Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:
- bei Rückfragen
- damit Sie Unterlagen nachreichen
- damit Sie Mängel beheben
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Voraussetzungen
- Es hat sich eine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts ergeben.
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- geänderter Vertrag
- geänderter Ausbildungsplan
- Antrag der oder des Auszubildenden
- bei Anrechnung schulischer oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und
- bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- bei Verlängerung der Ausbildung
- bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen, zusätzlich: Stellungnahme der Ausbildungsstätte




