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Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Wohnpflegeaufsicht

Adresse
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dörte Gaumert
Telefon +49 4331 202-1263
Telefax +49 4331 202-7296

Gebühr

Gebühr
37 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für die Anzeige bei der Wohnpflegeaufsicht fallen Gebühren von 37,00 Euro je zugelassenem Platz (mindestens jedoch 370,00 Euro) an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.

Leistungsbeschreibung

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

  • unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
  • ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

Wenn Sie eine  eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.

 

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.