Überwachung der Berufsbildung
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach:1738
24907 Flensburg
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postanschrift
Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Zuständige Mitarbeiter
Frau Eike BurmeisterFrau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Westring 496
24114 Kiel
Leistungsbeschreibung
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern (wie Industrie- und Handelskammen, Handwerkskammern). Dabei wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater/innen zu bestellen, die
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Berufsausbildung und
- die berufliche Umschulung
in den Unternehmen durch Beratung der beteiligten Personen fördern und überwachen. Die Ausbildenden sind verpflichtet, falls notwendig, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Berufsausbildungsstätte zu gestatten. Ebenso ist die zuständige Stelle verpflichtet, die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu überwachen und zu fördern. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein abgestimmter Plan erforderlich.
Die Überwachung der Berufsausbildung betrifft auch die Kontrolle der Rechtsvorschriften, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn keine andere Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.




