Berufsausbildung: Beratung der beteiligten Personen
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach:1738
24907 Flensburg
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Hauptgeschäftsstelle)
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postanschrift
Postfach:41 64
24040 Kiel
Adresse
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Zuständige Mitarbeiter
Frau Eike BurmeisterFrau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Westring 496
24114 Kiel
Leistungsbeschreibung
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Kammern. Diese werden beauftragt, Berater zu bestellen, die die Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung und berufliche Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen.
Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise
- über die Voraussetzungen der Berufsbildung, z. B. über Ausbildungsmöglichkeiten, Ausbildungsverordnungen, Ausbildungsvertrag und Ausbildungspflichten, Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte, Bestellung von Ausbilderinnen/Ausbildern,
- über die Durchführung der Berufsbildung, z. B. über pädagogische Fragen der Ausbildung, Einsatz von Ausbildungsmitteln (Lehr- und Lernmittel), Auswahl und Ausstattung von Ausbildungsplätzen, sachliche Gliederung und zeitlicher Ablauf der Ausbildung, Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten und
- die Auszubildenden, z. B. über Fragen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, Zulassung, Anforderungen und Ablauf bei Zwischen- und Abschlussprüfungen, Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule.
Die Beraterinnen und Berater sind berechtigt, die Ausbildungsstätten zu besichtigen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Auskünfte zu verlangen und entsprechende Unterlagen einzusehen.
Die Beraterinnen und Berater sollen hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung den Anforderungen entsprechen, die an Ausbilderinnen und Ausbilder gestellt werden. Sie sollen außerdem über eine gute Allgemeinbildung, umfangreiche berufspraktische Kenntnisse, Erfahrung als Ausbilderin oder Ausbilder, Kontaktfähigkeit, Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und organisatorische Fähigkeiten verfügen.
An wen muss ich mich wenden?
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestell-ten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.




