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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)

Adresse
Winzererstraße 9
80797 München, Landeshauptstadt

Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

Formulare