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Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
Adresse
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Postanschrift

Postfach:7128
24171 Kiel
Adresse
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel

Gebühr

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
wenn ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet werden soll und die Tätigkeit nur in Schleswig-Holstein, in Teilen davon oder in bis zu drei angrenzenden Bundesländern erfolgt.


An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
wenn die Tätigkeit bundesweit ausgeübt wird oder über diese regionalen Grenzen hinausgeht.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet verbindlich, ob die Voraussetzungen für kleinere Vereine erfüllt sind und damit die Landesaufsicht zuständig ist. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab.

Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Versicherungsleistungen anbieten möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Risiken absichern, Beiträge erheben und im Versicherungsfall Leistungen auszahlen wollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Versicherungsunternehmen eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erlaubnisantrag mit Geschäftsplan und Mehrjahresplanung
  • Gründungsunterlagen und Angaben zu den Organen
  • Nachweise zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter
  • Darstellung der Geschäftsorganisation einschließlich Risikomanagement
  • Nachweis des Gründungsstocks
  • Versicherungsbedingungen und Produktinformationen
  • Satzung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (kurz: VVAG) (bei Sterbekassen mit Beitrags- und Leistungstabelle)
  • Gegebenenfalls Rückversicherungsvertrag (bei Sachversicherung)
  • Versicherungsmathematisches Gutachten (bei Sterbekassen)

Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
  • Ihr Antrag wird anschließend geprüft.
  • Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.