Veränderungssperren
Zuständige Stelle(n)
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sa. Haß
+49 4347 7201 397Frau S. Kühl
+49 4347 7201-396Frau M. Nebendahl
+49 4347 7201 395
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.




