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Veränderungssperren

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt

Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sa. Haß
Telefon +49 4347 7201 397

Frau S. Kühl
Telefon +49 4347 7201-396

Frau M. Nebendahl
Telefon +49 4347 7201 395

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage