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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Einwohnermeldeamt

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Leistungsbeschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Rechtsgrundlage