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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Einwohnermeldeamt

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Leistungsbeschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Rechtsgrundlage