Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Andrea Petersen
+49 4331 202-320
+49 4331 202-602
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Anmeldung von Schusswaffen durch Jagdscheininhaber (Online-Formular)
- Antrag auf Ausstellung einer WBK (Online-Formular)
- Antrag auf Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (Online-Formular)
- Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen (Online-Formular)
- Selbstauskunft über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition (Online-Formular)




