Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Zuständige Stelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Stefan Bork
+49 4331 202-182
+49 4331 202-568Landeslabor Schleswig-Holstein
Adresse
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Leistungsbeschreibung
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch aviäre Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit, die insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Bei aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrigpathogenen („wenig krankmachenden“) und den hochpathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren unterscheiden. Die hochpathogenen Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Geflügel, wie Hühner oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrigpathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.
Nur die Infektion mit hochpathogenen Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet. Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt u.a. zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Für alle HalterInnen von Geflügel im Land gilt, die allgemeinen, rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln konsequent umzusetzen - unabhängig von der Größe oder dem Zweck der Haltung. Entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.4.2021 anzuwendenden europäischen Verordnung 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest enthalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.
Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand oder erhöhten Verlusten in der Herde ist ebenfalls vorgeschrieben. Sofern noch nicht erfolgt, sollten alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und/oder beim Tierseuchenfonds registriert werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:Aufgrund des aktuell nachgewiesenen Geflügelpest-Erregers bei verendeten Wildvögeln ist eine landesweite Stallpflicht für alle Geflügelarten erlassen worden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:Die Landesregierung hat wegen der aktuell aufgetretenen Vogelgrippe am 10. November 2016 ein Bürgertelefon unter der Nummer 0431/ 1606666 eingerichtet, das werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt ist.




