Drohnenbild Dorf- und Landschaftsbild SchönhorstLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfLuftbild Dorf- und Landschaftsbild FlintbekBild Reetdachhaus RodenbekDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild BöhnhusenDrohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum Molfsee
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundsteuerbescheid erhalten

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Steueramt

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Adresse
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel

Finanzamt Kiel

Adresse
Feldstraße 23
24105 Kiel

Finanzministerium

Adresse
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Postanschrift

Postfach:7127
24171 Kiel

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Onlinedienste