Drohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum MolfseeDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild SchönhorstBild Reetdachhaus RodenbekLuftbild Dorf- und Landschaftsbild FlintbekLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild Böhnhusen
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kündigungsschutz für werdende Mütter

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Postanschrift

Postfach:7061
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Leistungsbeschreibung

Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.

Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage