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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Nils-Hermann Eisermann
Telefon +49 4331 202-644
Telefax +49 4331 202-205

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Adresse
Teichkoppel 72
24161 Altenholz

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Adresse
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Adresse
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Postanschrift

Postfach:905
24758 Hohenwestedt

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Gebühr

Verwaltungsgebühr
17.4 EUR (FIX)

für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde;15,90 EUR für die Außerbetriebsetzung, 1,20 EUR für die Berichtigung der Erfassungsunterlagen, 0,30 EUR für das Klebesiegel

Verwaltungsgebühr
2.7 EUR (FIX)

für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug nicht wieder in Deutschland in Verkehr zu bringen, müssen Sie zusätzlich folgende Nachweise vorlegen:

  • Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
  • zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:

  • zugelassene Fahrzeuge
  • zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Anhänger

Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.

Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.  

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Kfz außer Betrieb setzen - online

Terminvereinbarung - online

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen, endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, Er geht vielmehr für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während derer weiterhin Versicherungsschutz bezüglich der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko besteht, wenn Sie dies abgeschlossen haben. Sie dürfen das Fahrzeug während dieser Phase allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung müssen Sie bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung beantragen. Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate nicht erneut zugelassen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der 18 Monate automatisch, ohne dass Sie diesen kündigen müssen.

Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, muss dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Über die Überlassung erhält die letzte Halterin beziehungsweise der letzte Halter zur Vorlage bei einer Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis.

Herstellerfirmen von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke von der letzten Halterin oder dem letzten Halter zurückzunehmen. Dazu schaffen sie einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Rücknahmemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe. Betreiberinnen und Betreiber von Demontagebetrieben dürfen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage überlassen.

Betreiberinnen und Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen wiederum sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.