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Alters- und Ehejubiläum

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen - Fachdienst Zentrale Verwaltung

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Si. Naeve
Telefon +49 4347 7201-190

Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

Postanschrift

Postfach:7122
24171 Kiel
Adresse
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Leistungsbeschreibung

Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

  • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

Rechtsgrundlage