Drohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum MolfseeDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild BöhnhusenLuftbild Dorf- und Landschaftsbild FlintbekLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfBild Reetdachhaus RodenbekDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild Schönhorst
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Frühförderung für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen

Zuständige Stelle(n)

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde

Adresse
Kieler Straße 78
24340 Eckernförde

Leistungsbeschreibung

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.