Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Zuständige Stelle(n)
Amt Eidertal - Bauberatung
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt
Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sa. Haß
+49 4347 7201 397Frau S. Kühl
+49 4347 7201-396Frau M. Nebendahl
+49 4347 7201 395Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Dr. Britta Siefken
+49 4331 202-474
+49 4331 202-574
Leistungsbeschreibung
Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können Sie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften eigenständig, das heißt ohne Baugenehmigung, beantragen.
Sollen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu örtlichen Bauvorschriften für verfahrensfreie Vorhaben erteilt werden, entscheidet die Gemeinde über Ihren Antrag.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:
Verfahrensablauf
Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für die Abweichung baurechtlicher Vorschriften für ein verfahrensfreies Vorhaben beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeinde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die Gemeinde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Bauaufsichtsbehörde. Für den Fall, dass es sich um Ausnahmen und Befreiungen von B-Plänen sowie um Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften handelt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.
Voraussetzungen
Der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stehen öffentliche Belange und die öffentliche-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn nicht zwingend entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
- Begründung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenhöhe ist abhängig von der Dauer der Amtshandlung.




