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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Bauberatung

Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt

Adresse
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sa. Haß
Telefon +49 4347 7201 397

Frau S. Kühl
Telefon +49 4347 7201-396

Frau M. Nebendahl
Telefon +49 4347 7201 395

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dr. Britta Siefken
Telefon +49 4331 202-474
Telefax +49 4331 202-574

Leistungsbeschreibung

Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können Sie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften eigenständig, das heißt ohne Baugenehmigung, beantragen.

Sollen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu örtlichen Bauvorschriften für verfahrensfreie Vorhaben erteilt werden, entscheidet die Gemeinde über Ihren Antrag.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Online-Dienst

Verfahrensablauf

Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für die Abweichung baurechtlicher Vorschriften für ein verfahrensfreies Vorhaben beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die Gemeinde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde. Für den Fall, dass es sich um Ausnahmen und Befreiungen von B-Plänen sowie um Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften handelt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Voraussetzungen

Der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stehen öffentliche Belange und die öffentliche-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn nicht zwingend entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Begründung

Welche Gebühren fallen an?

Die Kostenhöhe ist abhängig von der Dauer der Amtshandlung.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen