Der Beruf Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie einen ausländischen Ausbildungsnachweis zum Heilerziehungspfleger oder zur Heilerziehungspflegerin besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in dem gewählten Bundesland arbeiten.
Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Landesbehörde Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.
Nachdem ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.