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Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon +49 431 530550-0

Landesamt für soziale Dienste – Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Telefon 04321 913-5

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

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