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Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung beantragen

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Adresse
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

Verfahrensablauf

  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.