Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
Voraussetzungen
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




