Drohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum MolfseeLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild SchönhorstLuftbild Dorf- und Landschaftsbild FlintbekBild Reetdachhaus RodenbekDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild Böhnhusen
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

Zuständige Stelle(n)

Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Soziales, Bildung & Generationen

Adresse
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek

Zuständiger Mitarbeiter

Frau D. Brandt
Telefon +49 4347 7201 186

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde:

Kita-Sozialermäßigung - Onlineantrag

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.