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Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel

Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.  

Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
  • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

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