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Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe

Leistungsbeschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Voraussetzungen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

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