Drohnenbild Dorf- und Landschaftsbild BöhnhusenDrohnenbild Molfsee-Rammsee und Freilichtmuseum MolfseeLuftbild Dorf- und Landschaftsbild FlintbekBild Reetdachhaus RodenbekLuftbild Dorf- und Landschaftsbild Molfsee-DorfDrohnenbild Dorf- und Landschaftsbild Schönhorst
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel

Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der erstmaligen Begasung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

Voraussetzungen

  • Befähigungsschein
  • Sachkundenachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

Onlinedienste