Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Postanschrift
Postfach:7145
24171 Kiel
Leistungsbeschreibung
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
An wen muss ich mich wenden?
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Gesetz zur Umwandlung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein in eine Stiftung des öffentlichen (RechtsKStiftSHUmwdlG SH)
- § 2 Absatz 2Voraussetzungen der Antragsstellung richten sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung.
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.




